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Erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG kommt auch dann in Betracht, wenn im Rahmen der Vermietung eines Einkaufszentrums auch ein Lastenaufzug mit vermietet wird
Handelt es sich bei einem Lastenaufzug in einem Einkaufszentrum um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung ausschließt, oder erweisen sich der Betrieb und die Überlassung des Lastenaufzugs als zwingend notwendiger -der erweiterten Kürzung nicht entgegenstehender- Teil einer sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().