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Die (drohende) Insolvenz des Mandanten
Ein Überblick zu Hinweispflichten, Haftungsrisiken und Honorarsicherung
Als (Steuer-)Berater ist man zunehmend mit verschiedenen Formen von Krisenmandaten betraut. Neben der optimalen Mitwirkung an der wirtschaftlichen Sanierung des Mandanten sollten dabei im berechtigten Eigeninteresse sowohl die Sicherung des Honoraranspruchs als auch die Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken in den Blick genommen werden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über Pflichten und Handlungsmöglichkeiten aus Sicht des betroffenen (Steuer-)Beraters. Die drohende Insolvenz eines Mandanten sollte stets ein Warnzeichen sein. Bereits die Sanierungsbemühungen und deren steuerlichen Implikationen stellen hohe Ansprüche an die Beteiligten. Daneben gilt es zugleich, die eigene Arbeitsleistung zu schützen. Kommt es später trotz aller Mühen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, drohen neben Zahlungsausfällen die Rückzahlung bereits vereinnahmter Vergütungen sowie die persönliche Haftung für fremde Schäden. Neben dem wirtschaftlichen Wohl des Mandanten ist es legitim, eigene Interessen abzusichern.
Informieren Sie Ihren Mandanten rechtzeitig über erkannte Insolvenzgründe.
Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeit besonders sorgsam.
Vereinnahmen Sie Ihr Honorar möglichst a...