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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 1131/19 G,F

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4a Satz 3

Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen auf Überentnahmen – Verfassungsmäßigkeit des typisierten Zinssatzes

Leitsatz

Der typisierte Zinssatz von 6 v.H., mit dem die auf Überentnahmen entfallenden nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG zu ermitteln sind, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fundstelle(n):
DStRE 2025 S. 135 Nr. 3
GStB 2024 S. 423 Nr. 12
GStB 2024 S. 423 Nr. 12
VAAAJ-71432

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 27.03.2024 - 15 K 1131/19 G,F

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