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Arbeitshilfe Mai 2024

Mandanten-Merkblatt: Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden sieht § 35c EStG eine steuerliche Förderung vor.

Dabei werden folgende prozentuale Aufwandsanteile über drei Jahre berücksichtigt: 7% im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen und nochmal 7% bzw. 6% in den beiden darauffolgenden Veranlagungsjahren (bei zu berücksichtigenden Höchstgrenzen von 14.000 € bzw. 12.000 € in den betreffenden Jahren).

Dieses Merkblatt geht auf die Voraussetzungen und weiteren Aspekte der Förderung ausführlich ein.

Abgerundet wird es durch eine Darstellung, wie sich die Förderung energetischer Maßnahmen in Bezug zur Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gem. § 35a Abs. 3 EStG verhält.


Download Mandanten-Merkblatt „Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden"

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Info-Blatt für den Steuerberater:

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