Sozialrecht | Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente (BMAS)
Rentner erhalten ab Juli 2024 einen Zuschlag auf ihre Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Hierauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hin.
Hintergrund: Die Regelungen für Erwerbsminderungsrenten wurden in der Vergangenheit mehrfach verbessert. Allerdings profitierten nur Rentenneuzugänge von diesen Änderungen, während Bestandsrentner nicht berücksichtigt wurden.
Diese Lücke wird nun geschlossen:
Bei Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 erhalten Rentner einen durchschnittlichen Zuschlag in Höhe von rund 80 Euro monatlich (+7,5 Prozent).
Bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erhalten Rentner einen durchschnittlichen Zuschlag in Höhe von knapp 50 Euro monatlich (+4,5 Prozent). Sie hatten bereits von gesetzlichen Verbesserungen in der Vergangenheit profitiert.
Der Zuschlag wird zunächst getrennt von der regulären Rente ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch den Renten Service der Deutschen Post AG und beginnt in den kommenden Tagen. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in einer Summe mit der Rente ausgezahlt.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. (il)
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NAAAJ-71332