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BFH 01.02.2024 IV R 26/21, IWB 14/2024 S. 555

BFH | Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlusts

Klägerin war eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Alleinige Kommanditistin ist die G LLC; Komplementärin ohne Vermögensbeteiligung ist die G-GmbH. 2011 brachte die G LLC ihre inländische Betriebsstätte mit allen Aktiva und Passiva gem. § 24 UmwG zum Buchwert in die Klägerin ein. Die Klägerin führte anschließend den Betrieb der Betriebsstätte fort. Die Klägerin beantragte für die Veranlagungszeiträume ab 2011 die Fortführung des entstandenen Gewerbeverlusts. Dies lehnte das Finanzamt mit der Begründung ab, dass keine Unternehmensidentität bestehe. Der Einspruch der Klägerin hatte keinen Erfolg. Hiergegen wandte sich die Klägerin mittels erfolgreicher Klage vor dem Finanzgericht.

Der [i]Die maßgebliche Unternehmens- und Unternehmeridentität lag hier vor – es blieb das identische Unternehmen bestehenBFH hat die Revision des Finanzamtes als unbegründet zurückgewies...

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