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BFH Urteil v. - I R 58/97 BStBl 1998 II S. 357

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9KStG § 10 Nr. 1KStG § 8 Abs. 3 Nr. 2AO 1977 §§ 14, 52 ff.

Gewährung von Lebensunterhalt an Vereinsmitglieder, die im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Vereins arbeiten, kann Betriebsausgabe sein

Leitsatz

1. Verpflichten sich die Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins, ihre Arbeitskraft in dem vom Verein unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einzusetzen, und verpflichtet sich der Verein im Gegenzug hierfür den Mitgliedern einen (schlichten) Lebensunterhalt zu gewähren, so können die Unterhaltsaufwendungen Betriebsausgaben des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein.

2. Auch wenn der Wert der Unterhaltsleistung unter dem Wert der Arbeitsleistung liegt, kann hieraus - unter dem Gesichtspunkt des Fremdvergleichs - keine verdeckte Gewinnausschüttung abgeleitet werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 357
ZAAAA-96187

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 17.12.1997 - I R 58/97

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