Ist die Errichtung von Wohnobjekten (im Streitfall
Eigentumswohnungen) in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht und
die hiermit in sachlichem sowie zeitlichem Zusammenhang stehende
Veräußerung dieser Objekte unabhängig von ihrer Zahl eine
gewerbliche Tätigkeit, weil diese ,,dem Bild eines
Bauunternehmers/Bauträgers entspricht''?
Leitsatz
Dem Großen Senat wird folgende
Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist die Errichtung von Wohnobjekten
(im Streitfall Eigentumswohnungen) in zumindest bedingter
Veräußerungsabsicht und die hiermit in sachlichem sowie zeitlichem
Zusammenhang stehende Veräußerung dieser Objekte unabhängig von
ihrer Zahl eine gewerbliche Tätigkeit, weil diese ,,dem Bild eines
Bauunternehmers/Bauträgers entspricht''?
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 332 QAAAA-96177
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