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Abgabenordnung | BMF will Wirtschafts-Identifikationsnummer einführen
Das BMF hat einen Entwurf zur Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (WIdV-E) vorgelegt, der die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer i. S. von § 139c AO regeln soll.
[i]Einführung am 30.9.2024, Zuteilung ab 1.11.2024Nach dem Entwurf soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer am eingeführt werden (§ 1 Abs. 1 WIdV-E); zum Zuteilungszeitraum siehe Hinweise unten. Die Zuteilung erfolgt an die Unternehmer, denen bis zum eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG erteilt worden ist. In diesem Fall soll das BZSt öffentlich bekannt machen, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab einem zu benennenden Stichtag auch als Wirtschafts-Identifikationsnummer gilt (§ 4 Abs. 1 WIdV-E).
Bei allen anderen Unternehmern und Kleinunternehmern erfolgt eine Zuteilung, wenn für sie oder ihren Bevollmächtige...