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Umsatzsteuer | Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze der Organschaft europarechtskonform (EuGH)
Der EuGH hat entschieden, dass
gegen Entgelt erbrachte Leistungen zwischen Personen, die ein und derselben
Mehrwertsteuergruppe angehören, die aus rechtlich selbständigen, aber durch
gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng
miteinander verbundenen Personen besteht und von einem Mitgliedstaat als
einzige Steuerpflichtige bestimmt wird, selbst dann nicht der Mehrwertsteuer
unterliegen, wenn die vom Empfänger dieser Leistungen geschuldete oder
entrichtete Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden darf
(, "Finanzamt T"; veröffentlicht am
).
Sachverhalt und Verfahrensgang: In dem nun entschiedenen Verfahren hat der BFH den EuGH zum zweiten Mal angerufen, um zu klären, ob inneror...