Im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 EStG beziehen sich die Anspruchsvoraussetzungen des § 13 a Abs. 1 EStG ausschließlich auf die im Inland belegenen Flächen
Leitsatz
1. Sind inländische Grundstücke Teil eines ausländischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, so beschränkt § 49 Abs. 1 Nr. 1 EStG die Steuerbarkeit auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die aus den im Inland belegenen Grundstücken erzielt werden.
2. Die einen beschränkt Steuerpflichtigen treffenden inländischen Einkünfteermittlungsvorschriften beziehen sich stets nur auf die steuerbaren Einkünfte.
3. § 13 a Abs. 1 EStG ist auch auf die inländischen Ländereien eines beschränkt steuerpflichtigen Landwirtes anwendbar.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 260 VAAAA-96145
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