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BFH Urteil v. - XI R 30/97 BStBl 1998 II S. 252

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3EStG § 11 Abs. 1 Satz 1

Zeitpunkt des Zuflusses von auf einem Stornoreservekonto gutgeschriebenen Beträgen bei einem Versicherungsvertreter bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz

Einem Versicherungsvertreter, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, sind Beträge, die von dem Versicherungsunternehmen einem für ihn gebildeten Stornoreservekonto gutgeschrieben werden, nicht zugeflossen, wenn die Beträge im Zeitpunkt der Gutschrift nicht fällig waren und das Guthaben nicht verzinst wird (Abgrenzung zum , BFHE 171, 191, BStBl II 1993, 499).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 252
RAAAA-96142

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 12.11.1997 - XI R 30/97

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