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Neues zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen
Für kleinere Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 eine gesetzliche Ertragsteuerbefreiung. Dabei stellt sich die Frage, ob ein bis Ende 2021 gebildeter Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen ist. Das FG Köln hat dies aktuell in einem AdV-Verfahren bejaht. Die dagegen gerichtete Beschwerde ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Betroffene sollten sich weiterhin gegen die Rückgängigmachung wehren. Es besteht die Hoffnung, dass die Finanzämter Einsprüche aus Billigkeitsgründen ruhen lassen.
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Ein Reizthema ist die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für Photovoltaikanlagen. Jetzt gibt es hierzu Neues.
Für kleinere Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 eine gesetzliche Ertragsteuerbefreiung. – In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein Investitionsabzugsbetrag, der bis Ende 2021 für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage gebildet worden ist, rückgängig zu machen ist. Wenig überraschend bejaht dies die Finanzverwaltung. Wie wir in unserer Oktober-Ausgab...