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Lohn und Gehalt kompakt
Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Änderungen am BEG IV (BMJ)
Die Bundesregierung hat am eine vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit werden weitere Maßnahmen zum Abbau überflüssiger Bürokratie für das BEG IV vorgeschlagen, das derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird.
In der Formulierungshilfe – also einem Vorschlag für die weiteren Beratungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages – sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen:
Änderungen im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz und in Bezug auf Befristungen der Regelaltersgrenze: Künftig sollen Arbeitgeber auch in Textform, also per E-Mail, über die wesentlichen Bedingungen ihrer Arbeitsverträge informieren sowie Altersgrenzenvereinbarungen treffen können. Nur wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis ihrer Arbeitsbedingungen verlangen, müssen Arbeitgeber die Informationen auf Papier übersenden. Diese Änderung erlaubt es Unternehmen, Abläufe in ihren Personalverwaltungen zu digitalisieren. Nur in ...