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NWB Nr. 28 vom Seite 1877

Handhabung der Inflationsausgleichsprämie in der betrieblichen Praxis

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1927In der Gewährung steuer- und abgabenfreier Vergütungsbestandteile durch den Arbeitgeber wird i. d. R. ein Benefit des Arbeitgebers für die Mitarbeiter gesehen, das nicht nur finanziell für beide Arbeitsvertragsparteien vorteilhaft ist. Nach der bereits steuer- und abgabenfreien sog. Coronaprämie hat der Gesetzgeber mit § 3 Nr. 11c EStG ein weiteres attraktives Modell einer durch den Arbeitgeber ohne Steuer- und Abgabenlast ausgezahlten zusätzlichen Leistung an Arbeitnehmer geschaffen. Die Vorteile können noch bis zum Ende des Jahrs 2024 ausgeschöpft werden. Trotz der auf den ersten Blick klaren gesetzlichen Formulierung des § 3 Nr. 11c EStG besteht allerdings mitunter – auch gerichtlich ausgetragener – Streit darüber, wer von den Mitarbeitern in welcher Höhe die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt erhält und welche Rolle der Zweck einer Zahlung für die Einordnung als Leistung i. S. des § 3 Nr. 11c EStG spielt.

Bedeutung des Zwecks einer Sonderzahlung für die Steuerfreiheit

[i]Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise und andere ZweckeZur Bedeutung des Zwecks einer Sonderzahlung – § 3 Nr. 11c EStG nennt die Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise – hat sich die Auffassung herausgebildet, der Zweck sei nicht absolut. Die in der Vor...

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