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BFH Urteil v. - I R 85/96 BStBl 1998 II S. 161

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 5KStG § 8 Abs. 3 Satz 2EStG § 4 Abs. 3 Satz 2

1. Keine Anwendung der Regelung des § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG auf Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich 2. Zu Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Weiterleitung von Rabatten an oder Übernahme von Inkasso und Abrechnung für seine Mitglieder durch einen Berufsverband

Leitsatz

1. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG findet nur bei einer Gewinnermittlung durch Überschußrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG Anwendung. Bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 EStG findet die Vorschrift unmittelbar keine Anwendung.

2. Erhält ein Berufsverband Rabatte auf Leistungen seiner Mitglieder, um sie an dieselben weiterzuleiten, so löst die Weiterleitung keine vGA aus, wenn sie dem Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entspricht.

3. Übernimmt ein Berufsverband für seine Mitglieder Inkasso- und Abrechnungsfunktionen, so muß er zur Vermeidung einer vGA entweder dafür von seinen Mitgliedern ein angemessenes Entgelt verlangen oder einen angemessenen Teil des Mitgliedsbeitrages als Betriebseinnahme des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes behandeln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 161
HAAAA-96102

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 13.08.1997 - I R 85/96

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