Der ursprüngliche Miteigentumsanteil bleibt auch bei Hinzuerwerb eines weiteren Miteigentumsanteils in einem späteren Jahr ein selbständiges Objekt i. S. von § 10 e EStG
Leitsatz
Erwirbt der Miteigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten, eigengenutzten Grundstücks entgeltlich den Miteigentumsanteil der bisherigen Lebensgefährtin im Jahr nach dem Grundstückserwerb hinzu, kann er die Grundförderung nach § 10 e EStG nur für einen der Miteigentumsanteile in Anspruch nehmen, es sei denn, er ist von vornherein wirtschaftlicher Alleineigentümer des Grundstücks.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 111 BFH/NV 1997 S. 15 Nr. -1 IAAAA-96077
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