Zur Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen Angehörigen, wenn ein zuvor vereinbartes unentgeltliches Wohnungsrecht an demselben Objekt nicht entsprechend den zivilrechtlichen Vorschriften der (ehemaligen) DDR aufgehoben worden ist
Leitsatz
Ist 1991 ein Mietverhältnis zwischen Angehörigen wie unter Fremden vereinbart und in der Folgezeit entsprechend durchgeführt, so kann es steuerrechtlich auch dann anzuerkennen sein, wenn ein zuvor vereinbartes unentgeltliches Wohnungsrecht an demselben Objekt nicht entsprechend den zivilrechtlichen Vorschriften der (ehemaligen) DDR aufgehoben worden ist. Voraussetzung ist jedoch, daß die Vertragsparteien das Wohnungsrecht tatsächlich als aufgehoben behandelt haben.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 108 OAAAA-96075
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