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BFH Urteil v. - I R 6/94 BStBl 1997 II S. 89

Gesetze: KStG 1984 § 8 Abs. 3 Satz 2KStG 1984 § 27 Abs. 1 und 3 Satz 2GmbHG § 43

Behandlung des ,,Verzichts'' auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs durch eine GmbH gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

1. Die Behandlung des ,,Verzichts'' auf die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs durch eine GmbH gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung setzt die Entstehung eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruches voraus, der - ohne den Verzicht - nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung zu aktivieren wäre.

2. Die Übernahme von Risikogeschäften löst auch im Verlustfall bei einer Zweimann-GmbH keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Geschäftsführer aus, wenn die Gesellschafter dem Abschluß des Risikogeschäftes zugestimmt hatten.

3. Die bloße Nichtgeltendmachung eines Anspruchs der GmbH gegen ihren Gesellschafter begründet solange keinen Abfluß i. S. des § 27 Abs. 1 KStG 1984, als der Anspruch zivilrechtlich fortbesteht und durchgesetzt werden kann.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:




























Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






















Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 89
BFH/NV 1995 S. 12 Nr. 2
LAAAA-96063

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BFH, Urteil v. 14.09.1994 - I R 6/94

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