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Mathias Grootens

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-482-67803-5

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar Online

Vorwort zum Saarländischen Grundsteuergesetz

Mathias Grootens (März 2025)

A. Besonderheiten der Landesregelung in Abgrenzung zur Bundesregelung

I. Öffnungsklausel für abweichendes Landesrecht

1Durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ v.  ist es den Bundesländern nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG möglich, ganz oder zum Teil von einem Bundesgesetz zur Grundsteuer abzuweichen. Diese Möglichkeit hat das Saarland genutzt und abweichendes Grundsteuerrecht geschaffen. Hierzu hat der Landtag des Saarlandes in seiner Sitzung am  das Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer (Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar) verabschiedet. Das Gesetz ist am in Kraft getreten. Es gilt ausschließlich für die ca. 580.000 im Saarland belegenen wirtschaftlichen Einheiten.

2Mit dem GrStG-Saar wird punktuell die in Art. 105 Abs. 2 GG i. V. mit Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG eingeräumte Befugnis zur Schaffung landesrechtlicher Regelungen für die Grundsteuer wahrgenommen. Der Erhebung der Grundsteuer werden die Werte entsprechend Art. 125b Abs. 3 GG ab dem zugrunde gelegt.

3(Einstweilen frei)

II. Ziele der landesrechtlichen Sonderregelung

4Ziel des GrStG-Saar ist es, den regionalen Besonderheiten im Saarland durch eine zwischen den Grundstücksarten differenzierende Festlegung von Steuermesszahlen Rechnung zu tragen. Eine du...

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

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