Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG), für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem beginnen
Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit die Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG), für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem beginnen, und Erläuterungen hierzu bekannt gegeben:
I. Die Vordruckmuster zur Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Hierzu gehören:
Der Hauptvordruck ASt 1 B - Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen
Die Anleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG
Die Anlage FB-ASt - Angaben zum Feststellungsbeteiligten
Die Anlage NaP - Angaben zu nahestehenden Personen
Die Anlage Erwb - Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten
Die Anlage MT - Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG).
II. Das Vordruckmuster für die Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist.
Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster zu erstellen. Sie stehen ab dem 1. Juli 2024 im Formular-Management-System (FMS) als ausfüllbare Formulare bereit.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I.
Hauptvordruck ASt 1 B: Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung nach § 18 Abs. 1 bis 3 AStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen
Anleitung zur Feststellungserklärung nach§ 18 AStG
Anlage FB-ASt: Angaben zum Feststellungsbeteiligten
Anlage NaP: Angaben zu nahestehenden Personen
Anlage Erwb: Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten
Anlage MT: Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG)
Anzeige nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Abs. 4 AStG) erfüllt ist
BMF v. - IV B 5 - S 1369/19/10001 :004
Fundstelle(n):
BStBl 2024 I Seite 984
EStB 2024 S. 254 Nr. 7
GmbH-StB 2024 S. 248 Nr. 8
EAAAJ-69706