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Grunderwerbsteuer | Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern (FG)
Zwei jeweils mit eigenen Anteilen an einer Gesellschaft beteiligte Personen sind im Verhältnis zu dieser Gesellschaft kein herrschendes Unternehmen i. S. von § 6a Abs. 1 Satz 3 GrEStG. Das Erfordernis der Vorbehaltensfristen in § 6a Abs. 1 Satz 4 GrEStG ist nicht teleologisch auf Fälle des Missbrauchs zu reduzieren.
Quelle: , NWB PAAAJ-67258