Lehrbuch Einkommensteuer
30. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 15: Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger
15.1 Allgemeine Grundsätze und Einschränkungen der beschränkten Steuerpflicht
15.1.1 Allgemeines
2616Im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht ist – ähnlich wie bei der unbeschränkten Steuerpflicht – zwischen der „einfachen“ beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG und der „erweiterten“ beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG (vgl. Rdn. 2701 ff) zu unterscheiden. Die für die beiden Varianten beschränkter Steuerpflicht jeweils erforderlichen Voraussetzungen können wie folgt zusammengefasst werden:
2617Unter die beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG fallen somit insbesondere natürliche Personen, die weder ihren Wohnsitz i. S. d. § 8 AO noch den gewöhnlichen Aufenthalt i. S. d. § 9 AO im Inland haben, also nicht der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG (vgl. Rdn. 20 ff.) unterliegen. Dies gilt jedoch nur, wenn die betreffende natürliche Person auch inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG bezieht. Darunter fallen grds. alle in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG bezeichneten sieben Einkunftsarten, wobei je nach Einkunftsart u. U. zusätzliche Bestimmungen gelten, die in § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 11 EStG geregelt sind. Dabei ist die grundsätzliche Zuordnung von Einkünften zu den einzelnen Einkunftsarten nach den Vorschriften des deutschen EStG vorzunehmen; dies...BStBl 1967 III S. 392