Hartwig Maier, Thomas Kremer

Lehrbuch Einkommensteuer

30. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01516-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65830-9

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Lehrbuch Einkommensteuer (30. Auflage)

Kapitel 5: Nicht abzugsfähige Ausgaben (§ 12 EStG)

5.1 Allgemeines

246Nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts sind Ausgaben entweder Betriebsausgaben (§§ 4 Abs. 4 i. V. m. Abs. 5 EStG) bzw. Werbungskosten (§ 9 EStG) oder Aufwendungen für die Lebensführung. Letztgenannte Kosten stellen eine Einkommensverwendung dar und können steuermindernd nur dann berücksichtigt werden, wenn und soweit dies kraft besonderer gesetzlicher Regelung ermöglicht wird. So ist der Abzug von Sonderausgaben – obwohl sie die Privatsphäre betreffen – in den §§ 10 – 10b EStG ausdrücklich zugelassen. Ebenso können Lebenshaltungskosten als außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 – 33b EStG) zu einer Steuerermäßigung führen. Hintergrund für diese Abzugsfähigkeit sind politische Steuerungseffekte.

247Die Vorschrift des § 12 EStG gilt für alle Einkunftsarten. Hierbei gehen die Regelungen zu den Sonderausgaben (§§ 10 ff. EStG) bzw. den außergewöhnlichen Belastungen dem § 12 EStG grundsätzlich vor. Eine Ausnahme gilt hinsichtlich berücksichtigungsfähiger Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG, vgl. Rdn. 475 ff., vgl. Ausführungen zu § 12 Nr. 2 EStG).

Wichtig für das weitere Verständnis des § 12 EStG ist, die Feststellung, dass bei diesen Ausgaben wegen ihres Veranlassungszusammenhangs schon keine Betriebsausgaben oder Werbu...

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