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BFH Urteil v. - VI R 47/96 BStBl 1997 II S. 68

Gesetze: EStG 1996 § 4 Abs. 5 Nr. 6b Sätze 1 und 2EStG 1996 § 9 Abs. 5

Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ist verfassungsgemäß

Leitsatz

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden dürfen, wenn die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 v. H. der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 68
BFH/NV 1997 S. 52 Nr. -1
OAAAA-95988

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BFH, Urteil v. 27.09.1996 - VI R 47/96

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