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NWB BB 7/2024 S. 192

Bargeld: EU beschließt Obergrenze

Spätestens in drei Jahren wird in der EU eine Obergrenze von 10.000 € für Bargeldgeschäfte gelten. Die Grenze gilt nicht für Geschäfte unter Privatpersonen, von denen keine beruflich mit den jeweiligen Verkaufsobjekten handelt. Die Staaten können niedrigere Obergrenzen festlegen. In Deutschland gibt es noch keine Obergrenze. Personen, die Bargeldgeschäfte über 10.000 € abwickeln wollen, müssen sich aber ausweisen und belegen, woher das Geld stammt. Händler sind verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren.

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