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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 09 | Doppelte Haushaltsführung: Bei Fahrtzeitersparnis kommt es auf das tatsächlich genutzte Verkehrsmittel an

Nach der BFH-Rechtsprechung kann in der Regel eine Fahrtzeit von bis zu einer Stunde je Wegstrecke zwischen dem eigenen Hausstand (Hauptwohnung) und dem Beschäftigungsort als zumutbar angesehen werden. Wie das FG Münster jetzt klargestellt hat, kommt es dabei allein darauf an, wie lange die Fahrzeit mit dem tatsächlich genutzten Verkehrsmittel ist. Werden sämtliche Fahrten mit dem Dienstwagen zurückgelegt, ist nur die Fahrzeit mit einem Pkw (und nicht mit Bus oder Bahn) maßgeblich.

Die dritte Entscheidung zur Lohnsteuer haben wir dem FG Münster zu verdanken. Es geht mal wieder um die doppelte Haushaltsführung. Bei der Prüfung einer Fahrtzeitersparnis kommt es danach auf das tatsächlich genutzte Verkehrsmittel an.

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger an seinem Wohnort einen eigenen Haushalt unterhält und er zusätzlich zu dieser Hauptwohnung, wo sich sein Lebensmittelpunkt befindet, eine Zweitwohnung am Ort seiner ersten Tätigkeitsstätte hat – sprich: am Beschäftigungsort. Die Hauptwohnung muss sich außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte befinden. Anders ausgedrückt: Der Ort des eigenen Hausstands und der Beschä...

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