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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 16 | Vollmacht: Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an Bevollmächtigten trotz Widerrufs

Ein Verwaltungsakt ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch dann wirksam bekanntgegeben, wenn er an einen zunächst wirksam bestellten Bevollmächtigten übersandt wird, dessen Vollmacht – wie dem Finanzamt erst kurz nach der Absendung des Verwaltungsakts angezeigt worden ist – bereits zuvor widerrufen worden war. Für die wirksame Bekanntgabe an einen Bevollmächtigten ist nur auf den Kenntnisstand des Finanzamts zum Zeitpunkt der Absendung abzustellen.

Das nächste Urteil, das wir für Sie ausgewählt haben, war dem Bundesfinanzhof eine Pressemitteilung wert. Es geht um die interessante verfahrensrechtliche Frage: Ist eine Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht wirksam bekanntgegeben worden?

Nachdem ihr Einspruch gegen einen Steuerbescheid vom Finanzamt mit einer Einspruchsentscheidung zurückgewiesen worden war, hatte eine Steuerzahlerin Klage beim Finanzgericht erhoben. Das Finanzamt hatte die Einspruchsentscheidung zunächst an den von der Klägerin benannten Bevollmächtigten gesandt. Dieser schickte die Einspruchsentscheidung an das Finanzamt zurück und teilte mit, seine Vollmacht sei zwischenz...

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