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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 15 K 15090/22

Gesetze: UmwG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UmwG § 3 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 4a S. 1, EStG § 4 Abs. 4a S. 2, EStG § 17, EStG § 4 Abs. 1 S. 8, UmwStG § 5 Abs. 2 S. 1

Übernommenes Kapitalkonto als Einlage bei der Berechnung der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG nach Verschmelzung einer GmbH auf ein Einzelunternehmen

Leitsatz

In den Fällen der Umwandlung im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 UmwG, das heißt der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf einen Einzelunternehmer (und bisherigen Alleingesellschafter der GmbH) ist die Übernahme des positiven Eigenkapitals der übernommenen Kapitalgesellschaft auf Seiten des übernehmenden Einzelunternehmers als eine bei der Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG des Einzelunternehmers berücksichtigungsfähige Einlage(-nleistung) zu behandeln.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1045 Nr. 19
BB 2024 S. 1584 Nr. 27
BB 2024 S. 1586 Nr. 27
BB 2024 S. 2475 Nr. 43
LAAAJ-68882

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.03.2024 - 15 K 15090/22

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