Sozialrecht | Bundesrat stimmt Rentenanpassung zu
Der Bundesrat hat am der Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 zugestimmt. Damit erhalten Rentner zum mehr Geld.
Erstmals einheitliche Anpassung in Ost und West
Die Erhöhung zum beträgt in den alten und neuen Ländern 4,57 Prozent. Damit gilt künftig ein einheitlicher Rentenwert von 39,32 Euro in ganz Deutschland. Nachdem im letzten Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich.
Jährliche Anpassung
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer abschlagsfreien monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittverdieners für ein Jahr entspricht. Die Bundesregierung legt ihn jeweils zum 1. Juli eines Jahres per Verordnung fest. Dadurch wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.
Auch für Landwirte verändern sich die Rentenbezüge. Ab gilt für sie ein allgemeiner Rentenwert von 18,15 Euro.
Verkündung und Inkrafttreten
Die Verordnung kann nach der Zustimmung des Bundesrates nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am in Kraft treten.
Quelle: BundesratKOMPAKT v. (il)
Fundstelle(n):
JAAAJ-68809