Internationales | Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (BMF)
Das BMF hat ausführlich zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) Stellung genommen ( Z IV B 5 - S 1308/22/10008 :004).
In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
I. Umsetzung der Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)
II. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete und Ansässigkeit
III. Anwendungsbereich
Persönlicher Anwendungsbereich
Sachlicher Anwendungsbereich
Zeitlicher Anwendungsbereich
Allgemeines
Anwendung des § 8 StAbwG
Anwendung des § 11 StAbwG
IV. Betroffene Geschäftsvorgänge, § 7 StAbwG
V. Abwehrmaßnahmen
Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs, § 8 StAbwG
Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, § 9 StAbwG
Quellensteuermaßnahmen, § 10 StAbwG
Allgemeines
Einzelne Tatbestände, § 10 Absatz 1 Satz 1 StAbwG
Weitere Voraussetzungen, § 10 Absatz 1 Satz 2 StAbwG
Rechtsfolgen, § 10 Absatz 2 StAbwG
Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne, § 11 StAbwG
Verhältnis der Abwehrmaßnahmen untereinander
Gesteigerte Mitwirkungspflichten, § 12 StAbwG
VI. Verhältnis zu anderen Regelungen
Verhältnis von § 10 StAbwG zu § 2 AStG
Verhältnis von § 11 StAbwG zu § 11 AStG
Verhältnis des StAbwG zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
Verhältnis zu anderen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugsverboten
Quelle: Z IV B 5 - S 1308/22/10008 :004; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
PAAAJ-68807