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Grundsteuer | AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell (BFH)
Die Bewertungsvorschriften der 
		§§ 218 ff.
		  BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom
		
		(BGBl I 2019, 1794) sind bei der im
		Aussetzungsverfahren gemäß 
		§ 69 Abs. 3
		  FGO gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform
		dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im
		Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann.
		Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der
		wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart
		unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale
		Maß hinausgehend erweist (;
		veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht (Bun...