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Anfechtung | Zurechnung des Wissens zwischen Behörden
Die Zurechnung des Wissens zwischen verschiedenen Behörden setzt ihre tatsächliche Zusammenarbeit im konkreten Fall voraus. Für die Zurechnung von außerhalb der konkreten Zusammenarbeit erworbenen Wissens bedarf es einer Einbindung des Wissensträgers, welche die Weitergabe auch dieses Wissens erwarten lässt.
Der Verwalter in dem auf Eigenantrag eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin nimmt die beklagte Bundeskasse unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung auf Rückgewähr von 20 Einzelzahlungen i. H. von (insgesamt) 235.976,63 € in Anspruch, welche die Schuldnerin auf Luftsicherheitsgebührenforderungen von vier verschiedenen Bundespolizeidirektionen geleistet hat. Da für die Tätigkeit als Zahlstelle, die sich in der Entgegennahme und Verbuchung von Zahl...