Steuern mobil Nr. 6 vom 01.06.2024
Versagung des
Steuerklassenprivilegs bei EU-/EWR-Familienstiftungen auf dem Prüfstand
Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in
Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das nur für inländische
Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg des § 15 Abs. 2 Satz 1
ErbStG vorenthalten werden darf. Die Richter haben daher diese Frage dem
Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Betroffene Stifter können
sich auf das anhängige Verfahren berufen und ein Zwangsruhen des
Einspruchsverfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
herbeiführen.
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Einen letzten Hinweis zur Erbschaft- und
Schenkungsteuer haben wir noch für Sie.
Für Zuwendungen bei der Errichtung einer Familienstiftung gibt es
eine Steuervergünstigung: das sog.
Steuerklassenprivileg. Der Steuersatz richtet sich nach dem
Verwandtschaftsverhältnis zwischen den von der Stiftung begünstigten Personen
und der stiftenden Person. Nach dem Wortlaut des Erbschaft- und
Schenkungsteuergesetzes gilt dies aber nur bei Zuwendungen an
inländische Stiftungen.
Das FG Köln hat
europarechtliche Zwei...