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STFAN Nr. 6 vom Seite 27

Entnahme im EStG und UStG

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Der Einzelunternehmer E betreibt ein Möbelhaus mit hochwertigen Möbeln. Am entnimmt er aus seinem Warenlager einen Schrank, den er im März 2024 für 2.900 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer eingekauft hat. Im Zeitpunkt der Entnahme ist der Nettoeinkaufspreis auf 2.950 € gestiegen, die anteiligen Bezugskosten betragen 50 € (netto).

Einführung

Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich spielen u. a. Entnahmen eine Rolle, da der Gewinn den Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres darstellt, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat. Ein Wirtschaftsgut wird entnommen, wenn es aus dem betrieblichen in den privaten oder einen anderen betriebsfremden Bereich übergeht. Erforderlich für eine Entnahme ist regelmäßig die Entnahmehandlung, die von einem Entnahmewillen getragen werden muss. Wirtschaftsgüter, die zur Zeit der Aufnahme zulä...