Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten und am 1. Juli 2010 in der Verfahrenssprache Englisch international angemeldeten europäischen Patents EP 2 454 735, das die Bezeichnung „SYSTEM AND METHOD UTILIZING DISTRIBUTED BYTE-WISE BUFFERS ON A MEMORY MODULE“ („SYSTEM UND VERFAHREN MIT VERTEILTEN BYTE-WEISEN PUFFERN AUF EINEM SPEICHERMODUL“) trägt und die Prioritäten US 504131 vom 16. Juli 2009 und US 761179 vom 15. April 2010 in Anspruch nimmt. Es wird vom Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer DE 60 2010 066 109.1 geführt. Der Veröffentlichungstag der mit der EP 2 454 735 B1 (Streitpatentschrift) publizierten Patenterteilung ist der 9. Dezember 2020.
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