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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 R 252/22

Gesetze: SGB VI a.F. § 34 Abs. 4 Nr. 1; SGB VI § 34 Abs. 2 Nr. 1; SGB VI § 43; SGB VI § 240

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Frage eines Berufsschutzes auf der Ebene mindestens der oberen Angelernten als Grundlage der Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI) für eine Zustellerin der Deutschen Post AG, die nach Abschluss der Postbetrieblichen Prüfung mit der Besitzstandsregelung beim Übergang vom TV Arb-O zum ETV-DPAG die Vergütung nach der Lohngruppe 6a bis zu ihrem Ausscheiden in den 2010er Jahren behielt.

Fundstelle(n):
OAAAJ-68132

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 11.04.2024 - L 3 R 252/22

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