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IWB Nr. 11 vom Seite 457

Der Begriff der festen Niederlassung für Mehrwertsteuerzwecke in Rumänien

Abweichungen von der Sicht der EU und jüngere Entwicklungen

Andreea Stănică

Der Begriff der „festen Niederlassung“ für Mehrwertsteuerzwecke ist in Rumänien, aber auch in anderen EU-Mitgliedstaaten und auf der Ebene des EuGH seit Langem Gegenstand von Diskussionen. Vor dem Hintergrund sehr allgemeiner Definitionen in den EU-Rechtsvorschriften wurde es den Mitgliedstaaten überlassen, ihre eigenen Regeln für die Bestimmung des Orts der Besteuerung festzulegen, was unserer eigenen Erfahrung nach die Rechtssicherheit stark beeinträchtigte und die Unternehmen dem Risiko von Sanktionen, Doppelbesteuerung und unangemessenem Ermittlungsaufwand bei der Bestimmung des Orts der Besteuerung aus mehrwertsteuerlicher Sicht aussetzte. Außerdem führte dies zu uneinheitlichen Praktiken in der Europäischen Union. Darüber hinaus sind in den letzten Jahren die Geschäftstätigkeiten nicht in Rumänien ansässiger Unternehmen und ihr Potenzial, feste Niederlassungen für die Mehrwertsteuer zu schaffen, zu einem der Hauptziele von Steuerprüfungen durch die rumänischen Steuerbehörden geworden. Und in den allermeisten Fällen haben sich die Ergebnisse als kostspielig für die Unternehmen erwiesen. Die Komplexität der Angelegenheit wurde durch die Globalisierung und die Technologie noch verstärkt – die Geschäftsmodelle haben sich in den letzten zehn Jahren dramatisch verändert und werden dies auch in Zukunft tun. Die Gesetzgebung folgt der Realität des Markts nur langsam.

Kernaussagen
  • Das Konzept der festen Niederlassung für Mehrwertsteuerzwecke darf nicht mit dem Begriff der Betriebsstätte für Zwecke der direkten Steuern verwechselt werden.

  • Wichtig ist ein gründliches Verständnis des Konzepts der festen Niederlassung, seiner bisherigen Anwendung in Rumänien und in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der vom EuGH im Laufe der Jahre eingenommenen Position, um herauszufinden, wie es in Zukunft angewendet werden soll.

  • Es bestehen Instrumente, die präventiv eingesetzt werden können, um sich vor nachteiligen Auslegungen zu schützen und um die Rechtssicherheit angesichts neuer Entwicklungen des Konzepts der festen Niederlassung zu erhöhen.S. 458

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