Streit um eine ermäßigte Besteuerung einer
Arbeitnehmerabfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung bei
unbefristetem Rückkehrrecht des Arbeitnehmers zu früherem Arbeitgeber
Leitsatz
Keine ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung bei unbefristetem Rückkehrrecht
des Arbeitnehmers zu früherem Arbeitgeber und bei Fortsetzung des im Wesentlichen unveränderten Arbeitsverhältnisses mit dem
früheren Arbeitgeber.
Wird ein Arbeitsverhältnis durch betriebsbedingte Kündigung mit dem einen Arbeitgeber, der durch Betriebsübergang in dieses
Arbeitsverhältnis eingetreten ist, beendet und in Ausübung eines unbefristeten Rückkehrrechts mit einem früheren Arbeitgeber,
aber in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert
fortgesetzt, so ist ein Arbeitsplatzverlust, der eine ermäßigte Besteuerung der Abfindung rechtfertigen könnte, nicht gegeben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2024 S. 1718 Nr. 29 DB 2024 S. 1719 Nr. 29 DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 50 NAAAJ-67999
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 15.02.2024 - 2 K 52/23
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