Online-Nachricht - Mittwoch, 29.05.2024

Europa | Vertragsverletzungsverfahren wegen der Umsetzung von Steuertransparenzvorschriften für Transaktionen auf digitalen Plattformen (Kommission)

Die EU-Kommission hat im Mai 2024 u.a. gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, welches die Transparenz der Besteuerung von über digitale Plattformen erwirtschaftete Einkünfte betrifft.

Hintergrund: Mit der Richtlinie (EU) 2021/514 vom zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC7) wurden zum neue Steuertransparenzvorschriften für Transaktionen auf digitalen Plattformen eingeführt, anhand derer steuerpflichtige Sachverhalte leichter ermittelt werden sollen.

Die Meldung sollte in zwei Stufen erfolgen: Die Plattformen waren verpflichtet, Daten über die von Unternehmen und natürlichen Personen im Jahr 2023 erwirtschafteten Einkünfte zu erheben und diese an den Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind, zu melden. Die Mitgliedstaaten ihrerseits mussten diese Informationen anschließend bis zum untereinander austauschen. Die fristgerechte Meldung und der zeitnahe Austausch sind notwendig, um gleiche Ausgangsbedingungen in der Union und ein reibungsloses Funktionieren von DAC7 in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Deutschland, Ungarn, Polen und Rumänien sind ihrer Verpflichtung zum Austausch der notwendigen Informationen mit den Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten nicht nachgekommen, wodurch diese ihre jeweiligen Steuergesetze nicht in vollem Umfang durchsetzen können.

Verfahren und weitere Schritte:

Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an Deutschland, Polen, Ungarn und Rumänien, die nun zwei Monate Zeit haben, um zu antworten und auf die vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Mitgliedstaaten zu richten.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. 23.5.2024 (il)

Fundstelle(n):
LAAAJ-67858