Antidumpingzoll: Tarifierung von Stahlgrobblechen – Zinkstaubfarbe als temporär wirkende Schutzbeschichtung – Abgrenzung zur
Fertigbearbeitung durch (nicht)metallische Überzüge
Leitsatz
Aus der Volksrepublik China eingeführte Stahlgrobbleche, die eine lediglich temporär wirkende und nicht der Fertigbearbeitung
der Oberfläche dienende Schutzbeschichtung aus Zinkstaubfarbe mit einem Metallanteil von 70 % aufweisen, sind nicht in die
Position 7210 KN, sondern in die nach der VO (EU) 2017/336 dem Antidumpingzoll unterliegende Position 7208 KN einzureihen.
Fundstelle(n): VAAAJ-67619
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 18.05.2022 - 4 K 2688/20 Z
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