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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 465/19 E,AO

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; KStG § 8 Abs. 1

vGA durch Darlehensauszahlung: Aktivierung des Rückzahlungsanspruchs – Vermögensminderung bei zivilrechtlicher Unwirksamkeit des Darlehensvertrages

Leitsatz

  1. Auf der Grundlage eines wegen gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht nur steuerlich, sondern – mangels Vertretungsbefugnis auf Seiten des Darlehensnehmers - auch zivilrechtlich nicht wirksamen Darlehensvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und einem von deren Alleingesellschafter als Präsident und Sponsor geförderten Sportverein kann der Zugang einer Darlehensforderung nicht erfolgsneutral als Aktivtausch in der Bilanz erfasst werden.

  2. Die sich bei Ausbuchung der Darlehensforderung ergebende Vermögensminderung ist daher außerbilanziell wieder hinzuzurechnen und führt aufgrund der mit der Darlehensauszahlung bewirkten Vorteilszuwendung an den Sportverein als nahestehender Person zu vGA bei den Kapitaleinkünften des Alleingesellschafters.

Fundstelle(n):
GStB 2024 S. 385 Nr. 11
GStB 2024 S. 386 Nr. 11
HAAAJ-67615

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 28.10.2022 - 1 K 465/19 E,AO

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