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Einkommensteuer | Bescheinigung für Überzahler-Holding bei Kapitalertragsteuer
Eine Holding-Kapitalgesellschaft, die ausschließlich zu 95 % steuerfreie Dividenden von ihrer Tochter-Kapitalgesellschaft erhält und deren festgesetzte Körperschaftsteuer niedriger ist als die Kapitalertragsteuer auf die Dividenden, hat als sogenannte Überzahlerin einen Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG, wenn die Überzahlersituation aufgrund der Art ihrer Geschäfte dauerhaft besteht.
[i]Überzahlersituation besteht strukturell und dauerhaftNach dem aktuellen BFH-Urteil besteht der Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung auch dann, wenn die Holding nach ihrer Satzung zwar eine weitere Geschäftstätigkeit ausüben könnte, durch die sie keine Überzahlerin mehr wäre, sie von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch macht und aufgrund ihrer Struktur, z. B. mangels eigenen Personals, tatsächlich auch dauerhaft keinen Gebrauch mac...