Das FA kann einen Steuerbescheid auch dann wegen neuer Tatsachen ändern, wenn es zuvor in Kenntnis dieser Tatsachen einen Antrag auf Änderung der Steuerfestsetzung ohne materiell-rechtliche Prüfung abgelehnt hat
Leitsatz
Das FA kann einen Steuerbescheid auch dann noch gemäß § 173 Abs. 1 AO 1977 wegen neuer Tatsachen ändern, wenn es zuvor in Kenntnis dieser Tatsachen einen unter Hinweis auf zu erwartende Gesetzesänderungen (hier: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag) gestellten Antrag auf Änderung des Steuerbescheids ohne materiell-rechtliche Prüfung wegen dessen Bestandskraft abgelehnt hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 264 BFH/NV 1997 S. 201 Nr. -1 UAAAA-95801
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