Kindergeld: Beginn einer Freiwilligentätigkeit im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps nicht bereits mit Vorbereitungsseminar
im Inland
Leitsatz
1. Wird der Beginn einer Freiwilligentätigkeit des Kindes im Ausland im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps durch die
Aufnahmeorganisation mehrfach über einen Zeitraum von insgesamt sieben Monaten verschoben, besteht während dieses Zeitraums
kein Anspruch auf Kindergeld.
2. Das gilt auch, wenn innerhalb dieses Zeitraums im Inland Vorbereitungsseminare für die Freiwilligentätigkeit stattfinden.
Fundstelle(n): QAAAJ-67262
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.02.2024 - 5 K 58/23