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BFH Urteil v. - I R 108-109/95 BStBl 1997 II S. 230

Gesetze: KStG 1977 § 4 Abs. 1KStG 1977 § 8 Abs. 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Tätigkeit eines Betriebs gewerblicher Art für den Hoheitsbereich der Trägerkörperschaft ohne übliches Entgelt

Leitsatz

Lesen Bedienstete eines Betriebs gewerblicher Art (Wasser-)Meßeinrichtungen ab und stellt der Betrieb gewerblicher Art die Ableseergebnisse (Hebedaten) der Trägerkörperschaft zu deren hoheitlichen Zwecken (Abwassergebührenerhebung) zur Verfügung, ohne hierfür ein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt zu verlangen, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 230
BFH/NV 1997 S. 87 Nr. -1
UAAAA-95785

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BFH, Urteil v. 10.07.1996 - I R 108-109/95

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