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Einkommensteuer | Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes
Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes i. S. von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann durch ein Gutachten eines Sachverständigen belegt werden. Das Gutachten muss sich zu den maßgeblichen Kriterien der Nutzungsdauer wie z. B. zum technischen Verschleiß, zur wirtschaftlichen Entwertung oder zu rechtlichen Nutzungsbeschränkungen äußern. Eine bestimmte Methode wie z. B. ein Bausubstanzgutachten oder ein bestimmtes Ermittlungsverfahren ist nicht erforderlich.
[i]Gutachter ermittelte Restnutzungsdauer nach der ImmoWertVDie Klägerin erwarb im Jahr 2013 eine vermietete Grundstückshälfte mit zwei Gebäuden und machte in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine AfA auf der Basis einer Restnutzungsdauer von 19 Jahren geltend. Hierbei stützte sie sich auf ein Gutachten eines öffentlich be...