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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 07 | Mode-Influencerin: Kosten für bürgerliche Kleidung und Mode-Accessoires sind keine Betriebsausgaben

Eine Influencerin, die im Internet einen Mode- und Lifestyleblog betreibt, kann nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Niedersachsen ihre Kosten für den Erwerb von Handtaschen, Kleidung und Kosmetik nicht absetzen. Es handelt sich unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang um Kosten der privaten Lebensführung. Wenn Sie Influencer oder Blogger betreuen, empfehlen wir Ihnen einen Blick in eine Kommentierung des Urteils für das NWB-Heft.

Bei dem nächsten Urteil wollen wir es bei einem kurzen Hinweis belassen. Das Niedersächsische FG hat wenig überraschend entschieden: Die selbst getragenen Aufwendungen einer Mode-Influencerin und Mode-Bloggerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires sind nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen – unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang.

Wir haben die rechtskräftige Entscheidung aufgenommen, weil wir Sie auf eine ausführliche Kommentierung von Pascal Bender für das NWB-Heft aufmerksam machen möchten. Wenn Sie Influencer oder Blogger betreuen, empfehlen wir Ihnen einen Blick in den lesenswerten Aufsatz.

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