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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 02 | Ordnungsgemäße Buchführung: Neufassung der GoBD berücksichtigt Änderungen durch DAC7

Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben aus dem Jahr 2019 zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) überarbeitet. Es wurden die Änderungen aufgrund des „Gesetzes zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie“ eingearbeitet. Aktualisiert wurden insbesondere die Ausführungen zum Umfang und Ausübung des Rechts auf Datenzugriff durch die Finanzverwaltung.

Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben aus dem Jahr 2019 zu den GoBD überarbeitet – also zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Dabei wurden die Änderungen aufgrund des „Gesetzes zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie“ eingearbeitet. Die neuen GoBD gelten seit dem .

Aktualisiert wurden insbesondere die Ausführungen zum Umfang und zur Ausübung des Rechts auf Datenzugriff durch die Finanzverwaltung. Danach können die Daten nicht nur per physischem Speichermedium zur Verfügung gestellt werden, sondern auch über eine Datenaustauschplattform der Finanzbehörde, sprich über ei...

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