1. Bei Pauschalreisen mit Kabinenschiffen auf Binnenwasserstraßen sind Unterbringung und Verpflegung Nebenleistungen zur Personenbeförderung 2. Die Mannheimer Rheinschiffahrtsakte steht der Umsatzbesteuerung von Personenbeförderungen nicht entgegen
Leitsatz
1. Bei Pauschalreisen mit Kabinenschiffen auf Binnenwasserstraßen sind Unterbringung und Verpflegung Nebenleistungen zur Personenbeförderung.
2. Die Mannheimer Rheinschiffahrtsakte steht der Besteuerung von Umsätzen durch Personenbeförderung auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen nicht entgegen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 160 BFH/NV 1997 S. 65 Nr. -1 ZAAAA-95753